Pankow gegen Verdrängung

Wir bleiben in Pankow!

Krisengipfel-AG1

Arbeitsgruppe Schutz vor Eigenbedarf / Zweckentfremdung

In der AG standen zwei sehr akute Themen auf der Tagesordnung, (1) wie Mieter*innen in der Stadt / im Bezirk besser vor Eigenbedarfskündigungen geschützt werden können und wie der Wohnungsmietmarkt vor dem Entzug von Wohnraum (2) durch Zweckentfremdung wie Leerstand und Ferienwohnungen sowie möbliertes befristetes Wohnen geschützt werden kann.

An der Diskussion haben Vertreter*innen der Initiative Pankow gegen Verdrängung, von der Initiative eingeladene Rechtsanwält*innen und aktivistische sowie bundespolitische Expert*innen teilgenommen. Zahlreiche betroffene und interessierte Mieter*innen beteiligten sich rege an der Diskussion. Seitens des Berliner Senats nahmen drei Vertreter*innen der Stadtverwaltung teil und für die Bezirksebene war der Stadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste von der Initiative eingeladen worden.

Die Initiative hatte zu den Themen Inputs vorbereitet, die die aktuelle Situation und damit verbundene akute Problemlagen umrissen. Des weiteren hatte die Initiative im Vorfeld Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, mit denen die Situation kurzfristig und nachhaltig verändert werden könnte. Die Themen und Ansatzpunkte lagen der Senatsverwaltung vorab vor.

Forderungen / Inputs der Initiative
Die Initiative forderte die Einrichtung von Prüfstellen für die drei genannten Problemfelder. Ihre Aufgaben sollte die Recherchehilfe für Mieter*innen und Initiativrecherche, Beratung betroffener Mieter*innen, die Nachverfolgung von Vorgängen, Prüfung der Umsetzung und gegebenenfalls Ahndung beinhalten.
Die Initiative forderte die Einrichtung eines Registers für Eigenbedarfskündigungen und Wohnungsleerstand. Dieses würde Verwaltungsmitarbeitenden, Anwält*innen und Mieter*innen einen Überblick über die Gesamtsituation, detaillierte Informationen zu Mietobjekten und missbräuchlichen Praktiken ermöglichen und Handlungsspielräume für die Stadt schaffen und fundieren.
Die Initiative forderte die Schaffung rechtlicher Grundlagen zur Verbesserung der Situation von Mieter*innen: a) die Einführung einer Öffnungsklausel im BGB, die Regelungen auf Landesebene zur Einschränkung von Eigenbedarfskündigungen aufgrund angespannter Lage im Wohnsektor ermöglicht b) das Verbot „gekauften“ Eigenbedarfs bzw. mind. die Einschränkung von Eigenbedarf auf Verwandte ersten Grades, c) die Ausweitung von Härtefallregelungen.

Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe
Trotz mehrerer Vorgespräche mit der Senatsverwaltung und Vorinformation über die Gesprächsthemen gegenüber verschiedenen Senatsstellen waren die anwesenden Senatsmitarbeiter*innen nicht auf eine problem- und lösungsorientierte Diskussion vorbereitet. Bereits in den Vorgesprächen zeichnete sich ab, dass sie zum Sachgegenstand der auslaufenden Sozialbindungen (Soziale Stadterneuerung SOST) unzureichend informiert waren.

In der Diskussion gingen die Vertreter*innen der Senatsverwaltung weder konstruktiv auf die Vorschläge ein, noch gab es ihrerseits Lösungsansätze, die über bestehende Regelungen hinausgehen. Für die Anwesenden entstand der Eindruck, dass seitens der Senatsverwaltung weder der Wunsch noch der Wille besteht, das Problem der Zweckentfremdung und des möblierten Wohnens verstärkt anzugehen, die Umsetzung bestehender Regelungen zu erleichtern oder Schritte zum Schutz vor den zunehmenden Eigenbedarfskündigungen zu unternehmen. Aus den Aussagen der Senatsvertreter*innen ließ sich entnehmen, dass diese weder Zuständigkeit noch Handlungsfähigkeit beim Senat sehen und die akute Krise, die tausende Mieter*innen betrifft, kaum wahrgenommen wird. Vielmehr wurde für alle Themen auf die Bundes- und Bezirksebene verwiesen.

Der Bezirksstadtrat formulierte seinerseits das Ziel, Pankow zu einem Modellbezirk für Berlin zu entwickeln. Er zeigte sich offen dafür, enger mit der Mieter*inneninitiative zusammenzuarbeiten und deren Expertise einzubeziehen und schlug einen weiterführenden Gesprächstermin mit der Initiative vor.

Zwischen Mieter*innen Initiative und der Bundestagsabgeordneten wurde vereinbart, eine Anfrage für den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags vorzubereiten, um die rechtliche Vorgehensweise für die Einführung eines Registers für Eigenbedarfskündigungen zu klären. Des Weiteren wurde vereinbart, notwendige Informationen und die Vorgehensweise zur Entfristung des Paragraphen 250 (Umwandlungsverordnung) einzuholen.

Der Bezirksstadtrat hat im Nachgang zu den Diskussionen in der AG mit dem Vorstand der Bremer Höhe Gespräche aufgenommen, um Ersatzwohnraum für akut von Eigenbedarf betroffene Mieter*innen zu finden.

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